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Wir klären auf: Revisionssichere E-Mail-Archivierung
Wer ist verantwortlich und welche Konsequenzen drohen meinem Unternehmen?
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung der rechtlichen Anforderungen zur Aufbewahrung von Dokumenten und zur korrekten handels- und steuerrechtlichen Buchführung liegt bei der Geschäftsführung Ihres Unternehmens. Kommt diese ihrer Pflicht nicht nach, können zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen drohen:
§ 162 AO3: Steuerliche Konsequenzen, wie Strafzahlungen an das Finanzamt
§ 283 b StGB: z.B. eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bei Verletzung der Buchführungspflicht
§ 280ff. BGB5 und § 241 Abs. 2 BGB6: Schadensersatzansprüche
Eine nicht korrekte E-Mail-Archivierung kann als Verletzung handelsrechtlicher Buchführung gewertet werden, was wiederum einer Verletzung der steuerrechtlichen Buchführungspflicht gleichkommt. Zudem kann Ihr Vertragspartner, dessen vertrauliche Informationen aufgrund mangelnder Archivierung verloren gegangen sind, Schadensersatzansprüche gegenüber Ihrem Unternehmen erwirken.
Sie haben Fragen oder möchten sich branchenunabhängig bezüglich revisionssicherer E-Mail-Archivierung beraten lassen?
Dann sprechen Sie uns gerne an.